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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2025 · Ankerwerk, Neugasse 18, 6300 Zug

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge, die zwischen Ankerwerk (nachfolgend «Auftragnehmer») und den Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeber») abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Auftragserteilung und Angebot

Reparaturanfragen können persönlich, telefonisch oder schriftlich eingereicht werden. Ein verbindlicher Auftrag kommt erst dann zustande, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung erteilt hat. Vor Beginn der Arbeiten wird der Auftraggeber über den voraussichtlichen Leistungsumfang und die anfallenden Kosten informiert.

3. Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt Uhrenreparaturleistungen, insbesondere:

Der genaue Leistungsumfang wird jeweils vor Auftragserteilung gemeinsam mit dem Auftraggeber besprochen. Notwendige Mehrarbeiten, die sich erst im Verlauf der Reparatur zeigen, werden zeitnah kommuniziert und nur nach Rücksprache ausgeführt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die angegebenen Preise sind in Schweizer Franken (CHF) und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Rechnungsbetrag ist bei Abholung der reparierten Uhr fällig. Bei Vorliegen besonderer Vereinbarungen gelten die schriftlich festgehaltenen Zahlungsmodalitäten. Der Auftragnehmer behält sich ein Retentionsrecht an der Uhr vor, bis die Zahlung vollständig geleistet wurde.

5. Lieferzeiten und Fristen

Angaben zu Bearbeitungszeiten sind Richtwerte und keine verbindlichen Terminzusagen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber bei absehbaren Verzögerungen rechtzeitig. Unvorhergesehene Beschaffungszeiten für Ersatzteile können die Fertigstellung beeinflussen.

6. Rücknahme und Aufbewahrung

Abgeschlossene Aufträge werden dem Auftraggeber unter der angegebenen Kontaktadresse mitgeteilt. Der Auftraggeber ist gehalten, die fertige Uhr innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist kann für die weitere Aufbewahrung ein angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt werden. Wird die Uhr nicht innerhalb von 6 Monaten abgeholt, kann der Auftragnehmer nach schriftlicher Mahnung die Uhr anderweitig verwerten.

7. Haftung und Gewährleistung

Der Auftragnehmer haftet für sorgfältig ausgeführte Arbeiten. Bei nachweislich auf die Reparatur zurückzuführenden Mängeln wird innerhalb von 12 Monaten nach Übergabe eine kostenlose Nachbesserung angeboten. Ausgenommen sind Schäden durch unsachgemässe Behandlung, normale Abnutzung oder Feuchtigkeit nach der Übergabe.

Eine Haftung für den Verlust historischer, ideeller oder übermässiger materieller Werte, die den Marktwert der Uhr übersteigen, ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer empfiehlt dem Auftraggeber, hochwertige Uhren vor Übergabe zu versichern.

8. Eigentumsvorbehalt und Retentionsrecht

Die Uhr bleibt während der gesamten Bearbeitungsdauer Eigentum des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die fertig reparierte Uhr bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung zurückzubehalten (Retentionsrecht gemäss Art. 895 ZGB).

9. Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss unserer Datenschutzerklärung. Die Kundendaten werden ausschliesslich zur Auftragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB sowie alle darauf basierenden Verträge unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht. Als Gerichtsstand wird Zug, Schweiz, vereinbart.

11. Änderungen der AGB

Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website unter ankerwer.sbs/terms-conditions.html einsehbar. Für bereits abgeschlossene Aufträge gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen AGB.

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